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Die überörtliche Sozietät Korte, Reckels, Ruhwinkel und Lammers bietet eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Betreuung für Privatpersonen sowie für national und international tätige Unternehmen. 

Mit unserem Onlineservice (WebAkte) stehen wir Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung und ermöglichen Ihnen eine bundesweite Beauftragung, die ohne Vorort - Besprechungstermin bereits zum gewünschten Erfolg führt.

Der Kindesunterhalt ändert sich: die neue DüsseldorferTabelle 2023 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2023 veröffentlicht. Sowohl bei der Höhe des Kindesunterhaltes als auch hinsichtlich der Selbstbehaltsätze für die Unterhaltspflichtigen haben sich Änderungen ergeben. Der monatlich zu zahlende Kindesunterhalt beläuft sich je nach Alter des Kindes auf 312,00 € bis zum fünften Lebensjahr bis 463,00 € für die zwölf- bis 17-jährigen. Ab Januar 2023 wird das Kindergeld für alle Kinder einheitlich 250,00 € betragen. Der Student mit eigenem Hausstand kann im kommenden Jahr monatlich 930,00 € statt bisher 860,00 € verlangen. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zu verbleiben hat, erhöht wird, und zwar: - gegenüber dem minderjährigen Kind auf 1.370,00 € (2022:1.160,00 €), - gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten auf 1.510,00 €. Auch der Selbstbehalt für die nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen und gegenüber den volljährigen, in der Ausbildung befindlichen Kindern hat sich erhöht. Für Unterhaltsberechtigte wie Zahlungsverpflichtete ist es ratsam, die Unterhaltssituation ab Januar 2023 zu überprüfen.
08. Dez. 2022 um 11:17 Uhr

Onlineadvokaten – Rechtsanwälte Korte, Reckels, Ruhwinkel, Lammers, Dr. Keuter

Du bist auf der Suche nach einer tollen beruflichen Herausforderung? Komm in unser Team als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r oder Bürokauffrau/mann und unterstütze unsere Notare, unsere Unfallabteilung oder die Annahme. Wir bieten eine gute Bezahlung, Firmenfahrzeug, teilweise Homeoffice, einen modernen Arbeitsplatz und flexible Arbeitszeiten. Bei Interesse schick einfach eine Mail an m.reckels@onlineadvokaten.de Wir sollten uns dann treffen und alles weitere besprechen. Du kannst uns kennen lernen unter
08. Dez. 2022 um 10:09 Uhr
Der Kindesunterhalt ändert sich: die neue DüsseldorferTabelle 2023 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2023 veröffentlicht. Sowohl bei der Höhe des Kindesunterhaltes als auch hinsichtlich der Selbstbehaltsätze für die Unterhaltspflichtigen haben sich Änderungen ergeben. Der monatlich zu zahlende Kindesunterhalt beläuft sich je nach Alter des Kindes auf 312,00 € bis zum fünften Lebensjahr bis 463,00 € für die zwölf- bis 17-jährigen. Ab Januar 2023 wird das Kindergeld für alle Kinder einheitlich 250,00 € betragen. Der Student mit eigenem Hausstand kann im kommenden Jahr monatlich 930,00 € statt bisher 860,00 € verlangen. Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zu verbleiben hat, erhöht wird, und zwar: - gegenüber dem minderjährigen Kind auf 1.370,00 € (2022:1.160,00 €), - gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten auf 1.510,00 €. Auch der Selbstbehalt für die nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen und gegenüber den volljährigen, in der Ausbildung befindlichen Kindern hat sich erhöht. Für Unterhaltsberechtigte wie Zahlungsverpflichtete ist es ratsam, die Unterhaltssituation ab Januar 2023 zu überprüfen.
08. Dez. 2022 um 11:17 Uhr

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08. Dez. 2022 um 10:09 Uhr